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Windhundrennverein Westfalen-Ruhr e.V.

WRV Westfalen-Ruhr · Windhundstadion „Emscherbruch“, Gelsenkirchen

Eingeschränkter Betrieb

Infos zum Jederhundrennen

Termin: 03.10.2026
Beginn: 10.00 Uhr
Anmeldung im Internet: bis 02.10.2026 20.00 Uhr unter Anmelden
Einlieferung am Veranstaltungstag: 08.00 - 09.30 Uhr
Laufklassen: kleiner 30cm, 30cm bis 50cm, größer 50cm, Bullterrier und Windhundmischlinge
Startgeld: 5,- € pro Hund
Preise: Pokale für Platz 1-6 - Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde

Wertung:
Jeder Hund absolviert zwei Läufe. Die Zeit des schnelleren Laufes kommt in die Wertung.

Bitte bringen Sie den Impfausweis Ihres Hundes mit!

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) für das Jederhundrennen

Veranstalter: Windhundrennverein Westfalen-Ruhr e.V. , Gelsenkirchen

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern (Hundeführern) für die Veranstaltung Jederhundrennen am 03.102029.
1.2. Mit der verbindlichen Anmeldung (Online oder vor Ort) erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
1.3. Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, den Ablauf oder die Streckenführung aus witterungs- oder sicherheitsbedingten Gründen kurzfristig zu ändern.

2. Teilnahmeberechtigung und Voraussetzungen

2.1. Hundeführer: Teilnahmeberechtigt sind volljährige, körperlich und geistig fitte Personen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung und mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen, der anwesend sein muss und die volle Verantwortung übernimmt.
2.2. Gesundheit: Der teilnehmende Hund muss gesund und in körperlicher Verfassung sein, die den Anforderungen des Rennens gerecht wird.
2.3. Impfschutz: Es besteht eine strikte Impfpflicht. Der Hund muss über einen gültigen und vollständigen Impfschutz (insbesondere Tollwut) verfügen. Der Impfausweis ist bei der Akkreditierung vor Ort unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt dieser Nachweis, ist ein Start nicht möglich.
2.4. Mindestalter: Der Hund muss am Veranstaltungstag mindestens 9 Monate alt sein, um die Gelenke des Tieres zu schützen.
2.5. Versicherung: Der Abschluss einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. Der Versicherungsnachweis kann vom Veranstalter stichprobenartig verlangt werden.

3. Pflichten der Teilnehmer

3.1. Aufsichtspflicht: Der Hundeführer ist jederzeit für seinen Hund verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund weder Personen, noch andere Tiere oder Sachen gefährdet oder belästigt.
3.2. Leinenzwang: Außerhalb der aktiven Rennstrecke und des zugewiesenen Startbereichs herrscht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (inkl. Parkplatz) strikte Leinenpflicht. Die Leine darf maximal 2 Meter lang sein; Flexi-Leinen (Rollleinen) sind auf dem Gelände nicht gestattet.
3.3. Anweisungen: Den Anweisungen des Veranstalters, der Ordner, Streckenposten und des veterinärmedizinischen Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
3.4. Hygiene: Der Hundeführer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und im Umfeld unverzüglich und fachgerecht zu entsorgen.

4. Haftung des Teilnehmers

4.1. Der Teilnehmer haftet gemäß § 833 BGB als Tierhalter bzw. Tierhüter uneingeschränkt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
4.2. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Schäden resultieren, die durch den mitgebrachten Hund oder durch ein schuldhaftes Verhalten des Hundeführers verursacht wurden.

5. Haftung des Veranstalters

5.1. Allgemeiner Haftungsausschluss: Die Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere das Betreten des Geländes und die Nutzung der Rennstrecke, erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2. Hundetypische Risiken: Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das unberechenbare, tierische Verhalten von teilnehmenden Hunden (z.B. Beißereien unter Hunden, Umreißen von Personen) entstehen, sofern dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen kein Verschulden bei der Organisation und Sicherung der Strecke trifft.

6. Bild- und Tonrechte

6.1. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte gemacht werden.
6.2. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Bildmaterial auf dem er und/oder sein Hund erkennbar ist, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung sowie auf Social-Media-Kanälen und der Website des Veranstalters zu nutzen.

7. Absage der Veranstaltung und Ausschluss

7.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei Vorliegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie-Auflagen, behördliche Anordnungen) oder aus wichtigem Grund (z.B. Ausfall der Tierärztlichen Notfallversorgung) abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes besteht in diesen Fällen nicht.
7.2. Teilnehmer oder Hunde, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, die Sicherheit gefährden, aggressives Verhalten zeigen oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, können ohne vorherige Abmahnung und ohne Rückerstattung der Startgebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

8. Datenschutz

8.1. Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nachträglich werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.